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| Im Reiche des s. Löwen II |
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Beim Turm von Babel
wird der betreffende Reisezug die Karawane des Kammerherrn genannt? Würde sich ein Kammerherr irgend einer Karawane zufällig anschließen, so gäbe es keinen Grund, sie nach ihm zu benennen; sie würde die Hauptsache sein, und er befände sich bloß als Mitglied wie jedes andere bei ihr. Die Bezeichnung als seine Karawane giebt aber Grund zu dem Schlusse, daß er das Haupt und sie von ihm abhängig sei; er ist nicht zufällig gekommen, sondern er hat sie gebildet; er ist ihr Unternehmer und Gebieter. Wenn ich hiermit das Richtige treffe, so muß ich fragen, welchen Grund ein Kammerherr haben kann, eine Karawane zu bilden? Gewiß nicht aus eigenen Mitteln und zu eigenem Zwecke; er handelt jedenfalls im Auftrage eines andern und dieser andere wird mit allergrößter Wahrscheinlichkeit nur der sein, dessen Kammerherr er ist. Ich bin dabei der Ansicht, daß die Bezeichnung &Karawane des Kammerherrn< keine öffentliche, amtliche oder von dem Unternehmer beabsichtigte ist; ich denke vielmehr, daß sie nur von dem Pädär- i- Baharat und dem Säfir in dieser Weise bezeichnet wird. Und das bringt mich auf einen ferneren Beweis dafür, daß ich nicht falsch geraten habe.«
»Es sollte noch einen Beweis geben?« fragte Halef. »Ich fände keinen!«
»Es giebt noch mehrere, doch dieser eine genügt zum Schluß. Du hast gehört, daß der Pädär- i- Baharat den Säfir über die Karawane unterrichtet hat; er ist in Persien, wahrscheinlich in der Hauptstadt, gewesen und hat das Vorhaben des Kammerherrn erlauscht. Eine auf Befehl des Herrschers unternommene Reise zum Zwecke der Überbringung wertvoller Geschenke wird gewiß möglichst geheim gehalten, zumal die von ihr verfolgte Absicht gegen die bisherige Stimmung der Geistlichkeit ge-
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